Die EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien verlangt ab diesem Monat technische Unterlagen

Die Verordnung ist am 17. August 2023 als EU-Batterieverordnung 2023/1542 in Kraft getreten.

Ab dem 18. August 2024 gelten für Niedervoltbatterien Mindestanforderungen an Haltbarkeit und elektrochemische Leistung als Voraussetzung für das Inverkehrbringen, einschließlich einer Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen darüber. Die Informationen sollen mit einem IT-Tool bereitgestellt werden und je nach Batterietyp in einer Batteriedatenbank oder einem Batteriepass sichtbar sein.

Darüber hinaus müssen technische Unterlagen zur Haltbarkeit und elektrochemischen Leistung gemäß Anhang IV Teil A des Dokuments „Anhänge zum Verordnungsvorschlag“ (Anhang IV, Teil A) beigefügt werden. Diese Dokumente enthalten Informationen zu technischen Spezifikationen, Normen und Bedingungen, die zur Messung, Berechnung oder Schätzung der elektrochemischen Leistungs- und Haltbarkeitsparameter (Anhang IV, Teil B) verwendet werden (Artikel 10 Absatz 1).