Wesentliche Änderungen in der MDCG-Leitlinie 2023-3: Anforderungen für Hersteller von Medizinprodukten und IVDs

Die Revision der MDCG-Leitlinie 2023-3 bringt für Hersteller folgende wichtige Änderungen:

  1. Strengere Meldepflichten:
    • Einführung des „Awareness-Datums“ als Startpunkt für Meldefristen und klarere Abgrenzung zwischen „Vorkommnis“ und „schwerwiegendem Vorkommnis“. Besonders kurze Fristen (2 Tage) gelten für Risiken mit ernsthafter Gefährdung der öffentlichen Gesundheit.
  2. IVDR-spezifische Anpassungen:
    • Neue Berichtsanforderungen für diagnostische Fehler, die medizinische Entscheidungen beeinflussen können, sowie erweiterte Regelungen zu indirekten Schäden.
  3. Feldsicherheitskorrekturen (FSCA):
    • Vereinheitlichte EU-weite Kommunikation bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen und detailliertere Vorgaben zur Zusammenarbeit mit Behörden.